Stellungnahme des BVIV zu den Handlungsempfehlungen des SVRV für die Einführung rechtlicher Rahmenbedingungen bei Teilverkäufen von Immobilien

Berlin, 11.07.2025. Der Bundesverband für Immobilienverrentung e.V. (BVIV) nimmt Stellung zu den Empfehlungen des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen (SVRV) vom März 2025. Auf der Grundlage des von Frau Professorin Dr. Beate Gsell, München, und Herrn Professor Dr. Markus Artz, Bielefeld, am 25. November 2024 erstellten Rechtsgutachtens zum Thema „Teilverkäufe von Immobilien“ („Rechtsgutachten“) hat der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen („SVRV“) am 17. März 2025 Handlungsempfehlungen für den Verbraucherschutz bei Teilverkäufen von Immobilien formuliert.

Der BVIV begrüßt ausdrücklich das Ziel, Transparenz und Verbraucherschutz im Teilverkaufsmarkt zu stärken und unterstützt viele der vorgeschlagenen Maßnahmen – insbesondere einheitliche Informations- und Erläuterungspflichten. Aus Sicht des BVIV bestehen allerdings erhebliche Bedenken hinsichtlich der vom Rechtsgutachten vorgeschlagenen und vom SVRV aufgenommenen Einstufung des Teilverkaufs als Verbraucherdarlehen.

Aus Sicht des BVIV greift diese Typisierung zu kurz und verkennt die wirtschaftlichen und rechtlichen Besonderheiten des Teilverkaufsmodells. Der Verband warnt vor erheblichen Auswirkungen auf Anbieter, Marktstruktur und Verbraucherzugang, sollten Teilverkaufsmodelle künftig bankaufsichtsrechtlich behandelt werden. Stattdessen plädiert der BVIV für eine eigenständige, verbraucherfreundliche Ausgestaltung des Immobilien-Teilverkaufs und weiterer Immobilienverrentungs-Produkte – mit klaren Regeln, geprüften Vertragsstandards und branchenspezifischer Aufsicht.

Der BVIV hat ein eigenes Vertragsmuster und einen Verhaltenskodex entwickelt, um bereits heute über die gesetzlichen Anforderungen hinauszugehen. Zudem bietet der Verband zertifizierte Fachfortbildungen an. 

Die gesamte Stellungnahme des BVIV steht hier zum Download bereit.

Über den BVIV

Die relevanten Anbieter von Immobilienverrentungsmodellen haben sich im Juni 2023 im Bundesverband Immobilienverrentung e.V. (BVIV) zusammengeschlossen. Ziel des Verbandes mit Sitz in Berlin ist es, den Markt für Immobilienverrentungsprodukte für Verbraucher:innen transparenter zu gestalten und die ältere Kundengruppe der Immobilieneigentümer durch verbindliche Standards zu schützen. Der BVIV deckt die am Markt etablierten Immobilienverrentungsmodelle (Leibrente, Nießbrauch, Rückmietung, Seniorenkredit sowie Teilverkauf) ab. Die Mitgliedsunternehmen des BVIV sind EV LiquidHome GmbH, Hausvorteil, Heimkapital GmbH, Stiftung Liebenau, vobahome GmbH (ein Unternehmen der Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG), Wertfaktor GmbH sowie die Wohnwert AG. Mehr Informationen unter: www.bv-immobilienverrentung.de

Pressekontakt:
Thomas Doriath

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Autor

Thomas Doriath Juli 11, 2025