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Es gibt verschiedene Arten von Verrentungsmodellen für Immobilien, die auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Eigentümer abgestimmt sind. Dazu gehören Leibrente, Nießbrauchmodell, Rückmietverkauf, Seniorenkredit und Teilverkauf. Jedes Modell hat seine Besonderheiten, die es zu berücksichtigen und abzuwägen gilt. Es gibt also nicht das eine Modell, das per se besser oder schlechter ist als das andere. In unseren Augen ist es vielmehr wichtig, immer die Wahlmöglichkeit zu haben und zu kennen. Lebenssituationen sind vielschichtig und individuell – und so sollten auch die Lösungen sein.

    Leibrente

    Die Leibrente ist eine Option für Eigentümer, ihre Immobilie an einen gewerblichen Anbieter zu verkaufen, um eine einmalige Auszahlung beziehungsweise regelmäßige Zahlungen zu erhalten. Im Gegensatz zum herkömmlichen Verkauf erhält der Verkäufer den Verkaufspreis im Normalfall in gleichbleibenden Teilzahlungen.

    Während der Verkäufer die Rechte an der Immobilie an den Käufer abgibt, kann dieser weiterhin mietfrei wohnen, ohne ausziehen zu müssen. Das Wohnrecht bleibt bis zum Lebensende beziehungsweise bis zu einem vorher vereinbarten Zeitpunkt bestehen. Sowohl der Verkauf, die Teilauszahlungen als auch das Wohnrecht werden notariell beurkundet und dinglich gesichert.

    Der Verkäufer bleibt in der veräußerten Immobilie wohnen. Der Käufer wird im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen und kommt für anfallende Kosten wie beispielsweise Instandhaltungskosten und Grundsteuer auf. Dafür partizipiert ausschließlich der neue Eigentümer an der Wertentwicklung der Immobilie. Eine Vermietung während der Laufzeit ist in der Regel ausgeschlossen.

    Nießbrauchmodell

    Ein Verkauf mit Nießbrauchrecht ist eine besondere Form der Immobilienverrentung. Hier verkauft der Eigentümer sein Haus oder seine Wohnung und erhält den Wert in Form einer Einmalzahlung. Die Nießbrauchnehmer, also die ehemaligen Eigentümer, können weiterhin darin wohnen und haben beispielsweise das Recht, die Immobilie zu vermieten. Der Wert des lebenslangen Nutzungsrechts wird vom Verkaufspreis abgezogen. Sowohl der Eigentumswechsel als auch das Nießbrauchrecht werden notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen.

    Dadurch können Eigentümer vom Wert ihrer Immobilie zum Verkaufszeitpunkt profitieren, ohne ihre Wohnsituation zu verändern. Neben den Rechten (wie zum Beispiel Vermietung) bleiben beim Nießbrauch auch die Pflichten (wie zum Beispiel Reparaturen) beim Verkäufer.

    Im Vergleich zum Wohnrecht gewährt das Nießbrauchrecht dem Verkäufer darüber hinaus auch die “Früchte”, beispielsweise Mieteinnahmen, aus dem Objekt zu ziehen. Daher fällt in der Regel die Auszahlungssumme bei einem Verkauf mit Nießbrauchrecht niedriger aus.

    Rückmietkauf

    Der Rückmietkauf ermöglicht es Immobilieneigentümern, Liquidität durch einen Gesamtverkauf zu erhalten, in der Immobilie wohnen zu bleiben sowie die Pflichten und Rechte als Eigentümer abzugeben. Nach dem Verkauf wird ein Mietvertrag abgeschlossen. Dieser erlaubt es dem Verkäufer, weiterhin in der Immobilie zu leben und monatlich Miete an den Käufer zu zahlen.

    Der Rückmietkauf wird manchmal auch „Sale-and-Lease-Back” oder „Sale Lease Back” genannt. Der neue Eigentümer wird nach dem Kauf zum Vermieter und trägt die Kosten für größere Reparaturen und Instandhaltung.

    Der Verkäufer dagegen erhält den Verkaufserlös und wird sofort nach dem Verkauf zum Mieter seiner ehemaligen Immobilie. Die Höhe der Miete richtet sich nach dem regionalen Mietspiegel. Der Verkaufspreis der Immobilie ist verhandelbar und kann mithilfe eines unabhängigen Experten ermittelt werden. Das Mietverhältnis nach dem Verkauf kann einen Einfluss auf den Verkaufspreis haben, da der zukünftige Eigentümer die Immobilie beispielsweise nicht selbst nutzen kann.

    Seniorenkredit

    Ein Seniorenkredit ist ein klassisches Hypothekendarlehen für ältere Menschen, bei dem die Immobilie als Kreditsicherheit dient. Die Auszahlung erfolgt normalerweise als einmalige Zahlung, wobei die Auszahlung in der Regel auf 50 Prozent des Beleihungswertes beschränkt ist. Die Laufzeit kann nach Belieben gewählt werden.

    Die Besonderheit des Seniorendarlehens ist, dass die Tilgung erst am Ende der Laufzeit durch den Gesamtverkauf erfolgt beziehungsweise der Kredit durch die Erben abgelöst werden kann. Bis zu diesem Zeitpunkt sind nur die Zinsen zu zahlen. Die Bonitätsprüfung ist in der Regel vereinfacht und es wird ein monatliches Ruhestandseinkommen von etwa 1.500 Euro pro Haushaltsmitglied sowie eine schuldenfreie Immobilie vorausgesetzt.

    Da der Kreditnehmer alleiniger Eigentümer bleibt, sind auch die laufenden Kosten und Reparaturen von ihm zu übernehmen. Andererseits profitiert der Eigentümer auch vollumfänglich von der Wertentwicklung der Immobilie.

    Teilverkauf

    Der Teilverkauf bietet die Möglichkeit, gegen Sofortauszahlung einen Teil des Vermögens, das in der Immobilie steckt, verfügbar zu machen, ohne dass der Eigentümer ausziehen muss.

    Beim Teilverkauf können in der Regel bis zu 50 Prozent der eigenen Immobilie verkauft werden. Der Wert der Immobilie wird durch einen unabhängigen Gutachter bestimmt. Dieser Wert ist die Grundlage für den Ankaufspreis. Die Eigentumsanteile und das Nießbrauchrecht werden notariell beurkundet und in das Grundbuch eingetragen.

    Die Eigentümer bleiben an der Wertentwicklung ihrer Immobilie beteiligt. Für den verkauften Anteil wird ein Nutzungsbeitrag fällig, der sich an der Auszahlungshöhe des verkauften Anteils orientiert und in der Regel für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben ist.

    Normalerweise trägt der Verkäufer sämtliche Instandhaltungen und Reparaturen selbst. Eine (Teil-)Vermietung der Immobilie ist möglich. Das Modell bietet eine gewisse Flexibilität, denn die Teilverkäufer können die Immobilie später gesamt verkaufen, zurückkaufen oder vererben.

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