Berlin, 11. November 2025 – Der Bundesverband für Immobilienverrentung e.V. (BVIV) begrüßt ausdrücklich den Beschluss der Justizministerinnen und Justizminister der Länder vom 7. November 2025 in Leipzig zur Betrachtung des Immobilien-Teilverkaufs und zur Schaffung größerer Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Zum Beschlussdokument der Justizministerkonferenz (TOP I.20)
Dialog und Verantwortung für ein sicheres Marktumfeld
Der BVIV hat sich seit seiner Gründung für Transparenz, Fairness und Qualität im Markt der Immobilienverrentung eingesetzt und begrüßt, dass die Justizministerkonferenz diese Ziele nun aufgreift und weiter stärkt. Der Verband hat in den vergangenen Monaten in Gesprächen mit politischen, behördlichen und wissenschaftlichen Akteuren proaktiv auf Verbesserungen im Verbraucherschutz hingewirkt – insbesondere bei der Vertragsklarheit, Information vor Abschluss und der langfristigen Planungssicherheit für Eigentümerinnen und Eigentümer. Damit leistet die Branche bereits heute einen Beitrag, um die im Beschluss genannten Ziele – mehr Transparenz, Aufklärung und Schutz – praktisch umzusetzen.
Erleichterter Zugang zu Alternativen: Verrentung als Baustein finanzieller Selbstbestimmung
Der BVIV begrüßt zudem, dass die Justizministerkonferenz den Fokus nicht allein auf die regelungstechnische Einhegung des Teilverkaufs legt, sondern auch den Zugang zu lebzeitig tilgungsfreien Darlehen als ergänzende Option für ältere Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer stärken möchte. Damit folgt die Konferenz der Linie, die der BVIV seit Langem vertritt: Entscheidend ist, dass Seniorinnen und Senioren mehr als nur eine Option haben, um im Alter Liquidität aus ihrer Immobilie zu gewinnen – sei es durch Teilverkauf, Leibrente, Nießbrauch oder Darlehensmodelle.
Ziel muss ein gesunder, sicherer und vielfältiger Markt sein, in dem individuelle Lebenssituationen, Vermögenslagen und Bedürfnisse berücksichtigt werden. Die Immobilie ist für viele ältere Menschen der wichtigste Vermögenswert – sie darf nicht zur Belastung, sondern soll zur Quelle finanzieller Selbstbestimmung werden.
Der BVIV als Partner im Dialog
Der BVIV wird den begonnenen Dialog mit der Bundesministerin der Justiz, den Ländern und relevanten Institutionen fortsetzen und seine fachliche Expertise in die kommenden Beratungen einbringen. Der Verband steht bereit, an einer praxisnahen Ausgestaltung von Aufklärungspflichten, Transparenzstandards und Schutzmechanismen mitzuwirken – mit dem Ziel, die berechtigten Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher mit den wirtschaftlichen Realitäten und Refinanzierungsbedingungen in Einklang zu bringen.
„Wir begrüßen, dass die Justizministerkonferenz die Immobilienverrentung differenziert betrachtet und sowohl Schutz- als auch Zugangsperspektiven betont. Nur so kann es gelingen, älteren Eigentümerinnen und Eigentümern verlässliche Wege zur Liquiditätsbeschaffung zu eröffnen“, betonen Thomas Weiss und Christoph Sedlmeier, Vorstände des BVIV.
Über den BVIV
Die relevanten Anbieter von Immobilienverrentungsmodellen haben sich im Juni 2023 im Bundesverband Immobilienverrentung e.V. (BVIV) zusammengeschlossen. Ziel des Verbandes mit Sitz in Berlin ist es, den Markt für Immobilienverrentungsprodukte für Verbraucher:innen transparenter zu gestalten und die ältere Kundengruppe der Immobilieneigentümer durch verbindliche Standards zu schützen. Der BVIV deckt die am Markt etablierten Immobilienverrentungsmodelle (Leibrente, Nießbrauch, Rückmietung, Seniorenkredit sowie Teilverkauf) ab. Die Mitgliedsunternehmen des BVIV sind EV LiquidHome GmbH, EVG Erbbaugrund Verwaltungsgesellschaft mbH, HausVorteil GmbH, Heimkapital GmbH, Lebenswert Teilkauf Operations GmbH, Stiftung Liebenau, vobahome GmbH (ein Unternehmen der Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG), wertfaktor Immobilien GmbH sowie die Wohnwert Immobilien AG. Mehr Informationen unter: www.bv-immobilienverrentung.de
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